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Referenzzinssatz Schweiz

Der offizielle Massstab für Mietzinsanpassungen in der Schweiz — quartalsweise publiziert vom Bundesamt für Wohnungswesen (BWO). Hier finden Sie den aktuellen Stand, die gesamte Entwicklung seit 2008 und was der Satz konkret bedeutet.

Aktueller Satz

1.25 %

gültig seit 2. September 2025

Historisches Tief

1.25 %

erstmals im März 2020

Historisches Hoch

3.50 %

bei Einführung 2008

Nächste Bekanntgabe

Sept. 2026

Datenstand 2. Juli 2026 (BWO, automatisch aktualisiert)

Entwicklung seit 2008

1.0 1.5 2.0 2.5 3.0 3.5 2009 2011 2013 2015 2017 2019 2021 2023 2025 3.50 % ab 10.9.2008 3.25 % ab 2.6.2009 3.00 % ab 2.9.2009 2.75 % ab 2.12.2010 2.50 % ab 2.12.2011 2.25 % ab 2.6.2012 2.00 % ab 3.9.2013 1.75 % ab 2.6.2015 1.50 % ab 2.6.2017 1.25 % ab 2.3.2020 1.50 % ab 2.6.2023 1.75 % ab 2.12.2023 1.50 % ab 4.3.2025 1.25 % ab 2.9.2025 1.25 %
Entwicklung des hypothekarischen Referenzzinssatzes seit Einführung am 10. September 2008. Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), Datenstand 2. Juli 2026.

Alle Änderungen im Überblick

Gültig ab Referenzzinssatz
2. September 2025 1.25 % (aktuell)
4. März 2025 1.50 %
2. Dezember 2023 1.75 %
2. Juni 2023 1.50 %
2. März 2020 1.25 %
2. Juni 2017 1.50 %
2. Juni 2015 1.75 %
3. September 2013 2.00 %
2. Juni 2012 2.25 %
2. Dezember 2011 2.50 %
2. Dezember 2010 2.75 %
2. September 2009 3.00 %
2. Juni 2009 3.25 %
10. September 2008 3.50 %

Aufgeführt sind die Änderungsschritte; zwischen zwei Terminen blieb der Satz bei den quartalsweisen Bekanntgaben unverändert. Quelle: Bundesamt für Wohnungswesen (BWO), täglich automatisch aktualisiert.

Was ist der Referenzzinssatz?

Der hypothekarische Referenzzinssatz ist der volumengewichtete Durchschnittszinssatz aller inländischen Hypothekarforderungen der Banken in der Schweiz. Die Schweizerische Nationalbank erhebt diesen Durchschnittssatz quartalsweise; das Bundesamt für Wohnungswesen rundet ihn auf das nächste Viertelprozent und publiziert ihn als offiziellen Referenzzinssatz. Er bildet ab, wie teuer Hypotheken in der Schweiz im Durchschnitt tatsächlich sind — geglättet über den gesamten Bestand, nicht tagesaktuell.

Bedeutung im Mietrecht

Seit dem 10. September 2008 ist der Referenzzinssatz schweizweit der einzige massgebende Satz für Mietzinsanpassungen in bestehenden, unbefristeten Mietverhältnissen (Art. 13 VMWG) — er löste die zuvor kantonal unterschiedlichen Hypothekarzinssätze ab.

Bei sinkendem Satz

Pro Viertelprozentpunkt Senkung besteht Anspruch auf eine Mietzinsreduktion von rund 2.91 % — sofern der Mietzins auf dem höheren Satz basiert. Die Senkung muss beim Vermieter geltend gemacht werden; sie erfolgt nicht automatisch.

Bei steigendem Satz

Pro Viertelprozentpunkt Erhöhung dürfen Vermieter den Mietzins um 3 % anheben — wie in den beiden Erhöhungsrunden im Jahr 2023.

Relevanz für Ihre Hypothek

Für Hypothekarnehmer ist der Referenzzinssatz nicht direkt bindend: Die eigenen Konditionen richten sich nach den Saron- und Festhypotheken-Sätzen der Anbieter. Da der Referenzzinssatz den Bestand aller laufenden Hypotheken abbildet, folgt er den Marktzinsen mit deutlicher Verzögerung — er eignet sich deshalb als geglätteter Indikator für das Zinsniveau, nicht als Prognose für Ihr persönliches Angebot. Den direkten Treiber der aktuellen Hypothekarzinsen — den SNB-Leitzins — erklären wir auf einer eigenen Seite.

Und was zahlen Sie für Ihre Hypothek?

Der Referenzzinssatz zeigt den Marktdurchschnitt — Ihre Konditionen hängen von Anbieter, Modell und Nutzungsart ab. Vergleichen Sie in drei Schritten.

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